Grundpflege nach SGB XI
Körperpflege
Grundpflege im Sinne des SGB XI sind pflegerische Hilfen aus den Bereichen:
Körperpflege, Ausscheidungen Hauswirtschaft und Betreuung. Diese können bis zum Höchstbetrag des Sachleistungsanspruches des aktuellen Pflegegrades mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Viele Menschen empfinden den Verlust der Fähigkeit sich selbst pflegen zu können als Hilflosigkeit. Wo die Selbstpflegefähigkeit eingeschränkt ist, möchten wir Ihnen zur Seite stehen und Sie unter anderem bei der Körperpflege z. B. beim
unterstützen bzw. dieses für Sie übernehmen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Mit zunehmendem Alter oder durch körperliche Einschränkungen fällt es mitunter schwer, alle Tätigkeiten im Haushalt zu bewältigen. Hier setzt unsere Hilfe an. Wir erbringen hauswirtschaftliche Versorgung, orientiert an Ihren individuellen Bedürfnissen wie z. B.
Zu den Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) gehören auch:
die Verhinderungspflege,
zusätzliche Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
sowie der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
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