Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie einen Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI benötigen, besuchen wir Sie in Ihrer häuslichen Umgebung und sprechen mit Ihnen und Ihrer Pflegeperson über Ihre persönliche, pflegerische Situation vor Ort. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Verbesserung und Sicherung Ihrer Pflegequalität und erstellen einen Nachweis über die Beratungstätigkeit, welche Sie bei Ihrer Pflegekasse in regelmäßigen Abständen einreichen müssen.
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