Behandlungspflege nach SGB V
Der Begriff „Behandlungspflege“ versteht hier medizinische Leistungen, die der Arzt nicht selbst ausführt.
Krankenversicherte erhalten häusliche Behandlungspflege, wenn diese zusätzlich zur ambulanten ärztlichen Behandlung oder statt Krankenhausbehandlung erforderlich ist und nicht durch den Patienten selbst oder eine im Haushalt lebende Person übernommen werden kann.
Auf Anordnung des behandelnden Arztes wird die Behandlungspflege im häuslichen Wohnumfeld durch geeignetes Pflegepersonal durchgeführt.
Die Behandlungspflege umfasst z. B.:
Wundmanagement
Wunden können, wie ihre jeweilige Behandlung, sehr unterschiedlich sein.
Durch unser speziell ausgebildetes Fachpersonal mit einer eigens dafür ausgebildeten Wundschwester ist es uns möglich, Wunden nach dem neuesten medizinischen Stand zu versorgen.
Unser Fachpersonal arbeitet zudem mit ausgebildeten Wundmanagern zusammen, um Ihnen die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
|
|
|